Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden | Verbraucherzentrale.de
Wer umzieht, der kann seine Verträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Laufzeit oder sonstiger Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an.